Kirchengemeinderat: Gemeinsam Verantwortung für die Gemeinde tragen
Der Kirchengemeinderat leitet gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern die Kirchengemeinde. Er gestaltet das geistliche Leben, trifft wichtige Entscheidungen und entwickelt die Gemeinde zukunftsorientiert weiter.
Der Kirchengemeinderat „leitet die Gemeinde und trägt die Verantwortung dafür, dass der Gemeinde Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente in ihr recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird“ – so formuliert es die Grundordnung der evangelischen Landeskirche in Baden.
Konkret bedeutet das für den Alltag in unserer Gemeinde: Die Mitglieder des Kirchengemeinderats beraten, diskutieren und entscheiden u. a. über
- den Haushalt
- die Vermögensverwaltung
- Personalplanung
- Gebäude
- Budgets
- kirchliche Fragen im Allgemeinen und Konkreten
Zum Kirchengemeinderat gehören neben den gewählten Mitgliedern auch die Pfarrerinnen und Pfarrer der Dienstgruppe und die Diakoninnen und Diakone. Beratend an den Sitzungen des Kirchengemeinderats nehmen u. a. Teil: Dekan und Kantor, Religionslehrerinnen und -lehrer und Mitglieder aus den Orts- und Thementeams. Der Kirchengemeinderat trifft sich einmal im Monat.
Der Kirchengemeinderat ernennt die Mitglieder folgender beschließender Ausschüsse mehrheitlich aus den eigenen Reihen:
- Geschäftsführender Ausschuss
- Hauptausschuss u. a. für Personal- und Finanzfragen
- Arbeitsschutzausschuss
Der Kirchengemeinderat arbeitet eng mit unseren Orts- und Thementeams zusammen, die entscheidenden zu unserem lebendigen Gemeindeleben beitragen.
